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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 S 18.13   

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https://dejure.org/2013,9330
OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 S 18.13 (https://dejure.org/2013,9330)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2013 - 7 S 18.13 (https://dejure.org/2013,9330)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2013 - 7 S 18.13 (https://dejure.org/2013,9330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 AufenthG, § 16 Abs 1 S 1 AufenthG, § 58 Abs 1 AufenthG, § 58 Abs 2 AufenthG, § 81 Abs 4 AufenthG
    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 AufenthG, § 16 Abs 1 S 1 AufenthG, § 58 Abs 1 AufenthG, § 58 Abs 2 AufenthG, § 81 Abs 4 AufenthG, Art 6 EWGAssRBes 1/80, § 146 Abs 4 VwGO
    Türke; Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Langzeitstudent; Verlängerung; verspäteter Antrag; angebliche Verweigerung der Verlängerung des türkischen Passes; triftiger Grund; Neuerteilung; Tätigkeit als Werkstudent; Anspruch aus Art. 6 ARB 1/80; Absehbarkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 S 18.13
    Das Verwaltungsgericht verweist zu Recht darauf, dass die zuvor in der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur - jedenfalls bei Bestehen eines inneren Zusammenhangs zwischen Ablauf der Geltungsdauer des Titels und Antrag - teilweise vertretene Auffassung im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2011 zum Geschäftszeichen 1 C 5.10 nicht haltbar ist.
  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

    Eine rückwirkende Anwendung des § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG auf Verlängerungsanträge, die vor dem Inkrafttreten der Norm gestellt worden sind, ist mangels einer entsprechenden Geltungszeit- oder Übergangsbestimmung nicht möglich (Benassi, InfAuslR 2013, 53 [54]; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.3.2013 - OVG 7 S 18.13 - juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.09.2016 - 10 B 791/16 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschl. v. 24.03.2017 - 8 LA 197/16 -, juris Rn. 11 f.).
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